Großflächigkeit gemäß § 11 BauNVO
Am 22.07.2004 hat sich das Bundesverwaltungsgericht erneut mit dem Begriff der Großflächigkeit auseinander gesetzt. Unter Berufung auf seine bisherige Rechtsprechung geht es nach wie vor davon aus, dass die Schwelle zur Großflächigkeit nicht wesentlich unter 700 m², aber auch nicht wesentlich darüber liegt. Dabei handelt es sich nicht um eine starre Grenzlinie, sondern um eine … Read more Großflächigkeit gemäß § 11 BauNVO