Deliktische Schadensersatzhaftung eines Subunternehmers für Baumängel

Außerhalb des nicht mit dem Baumangel stoffgleichen Integritätsinteresses kann ein Subunternehmer trotz fehlenden Vertrages dem Bauherrn wegen Eigentumsverletzung auf Schadensersatz haften.
(OLG Koblenz, Urteil vom 22. Januar 2014 – 5 U 1060/13 –, juris)