Wer saniert, der muss Verkehrssicherungspflicht beachten!

Haus- und Grundstückseigentümer, die den Sommer nutzen, um ihre Immobilie zu sanieren, sollten neben allen bau- und finanztechnischen Fragen auch die Verkehrssicherungspflichten bedenken. Gleich, ob die Fassaden gedämmt, Fenster getauscht, Dächer neu gedeckt oder mit Solarmodulen bestückt werden, Hauseigentümer und Bauherren müssen auf Sicherheit achten und sind verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen zu überwachen und zu koordinieren. Das gilt auch, wenn sie einen Architekten oder Bauunternehmer mit der Verkehrssicherung beauftragt haben. Letzten Endes ist immer der Bauherr verantwortlich. Er muss Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen, die von seiner Baustelle ausgehen können.

 

Dresden, Juni 2012

 

Matthias Matzka

Rechtsanwalt

Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein