Wohnraummiete: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung

Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, Urteil vom 15.05.2012, AZ: VIII ZR 246/11).

 

Dresden, August 2012

 

Matthias Matzka

Rechtsanwalt

Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein