Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen

Liegen keine besonderen Umstände vor, führt die fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Regel nicht dazu, dass Einzeljahresabrechnungen oder Einzelwirtschaftspläne insgesamt für ungültig zu erklären sind (BGH, Urteil vom 11.05.2012, AZ: V ZR 193/11).

 

Dresden, Oktober 2012

 

Matthias Matzka

Rechtsanwalt