Aktiengesellschaft: Pflichtwidriges Verhalten des Vorstandes bei Vergütungszahlungen an ein Aufsichtsratsmitglied vor Aufsichtsratszustimmung zu einem Beratungsvertrag – Fresenius

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft handelt jedenfalls im Regelfall rechtswidrig, wenn er an ein Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung zahlt, obwohl der Aufsichtsrat dem zugrunde liegenden Beratungsvertrag noch nicht nach § 114 Abs. 1 AktG zugestimmt hat (BGH, Urteil vom 10.07.2012, AZ: II ZR 48/11).