Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht legt die Rechtsgrundlage für das Handeln der Verwaltung fest. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und Ihnen als Bürger oder Unternehmer. Diese sind inzwischen so komplex geworden, dass beide Seiten die Normenvielfalt kaum noch überschauen können. Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht gibt es einen besonderen Teil, insbesondere Kommunalrecht und öffentliches Baurecht. Ich habe mich daher darauf spezialisiert, für Sie in  verwaltungsrechtlichen Kerngebieten (insbesondere im Erschließungsbeitrags- und sonstigem Kommunalabgabenrecht, Straßenrecht, Amtshaftungsrecht) sowie in ausgewählten Gebieten (z.B. Kirchenrecht, Friedhofs- oder Bestattungsrecht) tätig zu sein und Ihnen in Widerspruchsverfahren und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung zu stehen.

Mein Ziel ist es  dabei, zeit- und kostenintensive Streitigkeiten schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, indem ich interessengerechte und schnelle Lösungen entwickle. Ich verfüge hierfür über notwendige Erfahrungen im Umgang mit der Verwaltung.


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