Meine Grundsätze:
- Ich orientiere meine Arbeit an den praktischen und wirtschaftlichen Zielen der Mandanten.
- Der Dienst für den Mandanten ist Leitmotiv der Kanzlei.
- Meine Dienste erfüllen höchste Qualitätsansprüche.
- Ich organisiere die für die Problemlösung der Mandanten erforderliche Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen.
Meine Schwerpunkte:
Bau- und Immobilienrecht
Eine Durchsetzung des Baurechtes erfordert frühzeitige rechtliche Unterstützung. Ich berate und vertrete Bauherren, Bauunternehmen und Architekten/Ingenieure bei der Planung und Genehmigung von Gebäuden und Anlagen.
Grundstückskauf, Erschließung, Architekten- und Bauverträge – zahlreiche Verträge sind zur Realisierung eines Bauprojektes erforderlich. Meine Arbeit beginnt mit der konzeptionellen Beratung; es folgt die individuelle Gestaltung der erforderlichen Verträge bis hin zur Fertigstellung und Nutzung. Die herrschende Rechtsprechung führt zu einer verstärkten Verantwortung und damit Haftung der Architekten und Ingenieure. Diese Risiken lassen sich durch rechtzeitige Beratung vermeiden.
Gesellschaftsrecht
Kleine und mittlere Unternehmen existieren in unterschiedlichen Eigentümerstrukturen und Rechtsformen. Ich berate Sie beispielsweise bei Gründung, Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen bzw. Teilen davon entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Ziele. Ich war als Liquidator tätig, begleitete Unternehmen auf ihrem Weg aus der Insolvenz, beriet Gesellschafter bei Erbfolgelösungen.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht legt die Rechtsgrundlage für das Handeln der Verwaltung fest. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und Ihnen als Bürger oder Unternehmer. Diese sind inzwischen so komplex geworden, dass beide Seiten die Normenvielfalt kaum noch überschauen können. Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht gibt es einen besonderen Teil, insbesondere Kommunalrecht und öffentliches Baurecht. Ich habe mich daher darauf spezialisiert, für Sie in verwaltungsrechtlichen Kerngebieten (insbesondere im Erschließungsbeitrags- und sonstigem Kommunalabgabenrecht, Straßenrecht, Amtshaftungsrecht) sowie in ausgewählten Gebieten (z.B. Kirchenrecht, Friedhofs- oder Bestattungsrecht) tätig zu sein und Ihnen in Widerspruchsverfahren und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung zu stehen.
Mein Ziel ist es dabei, zeit- und kostenintensive Streitigkeiten schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, indem ich interessengerechte und schnelle Lösungen entwickle. Ich verfüge hierfür über notwendige Erfahrungen im Umgang mit der Verwaltung.