Hauseigentümer können mit Handwerkerrechnungen Geld sparen. Ich rate kundenfreundlichen Handwerksfirmen, auf ihren Rechnungen ausdrücklich auf diese Steuersparmöglichkeit hinzuweisen. Wichtig ist der Hinweis, was genau Hausbesitzer absetzen können, nämlich Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen. Absetzbar sind neben den reinen Lohn- und Arbeitskosten auch die Maschinenkosten und Anfahrten, nicht aber das verbaute Material. Deshalb müssen die Positionen in der Rechnung auch strikt getrennt ausgelistet werden. Damit der Auftraggeber die maximal 6.000 € Lohnkosten pro Jahr auch von seiner Steuerschuld abziehen kann, braucht er außerdem eine ordentliche Rechnung, und diese muss per Überweisung bezahlt werden. Interessant für die Kunden ist auch: Wer für Modernisierungsarbeiten Zuschüsse aus öffentlichen Quellen bekommt, der kann die Steuerersparnis nicht zusätzlich geltend machen. Es gilt: entweder Steuerersparnis oder Zuschüsse.
Dresden, November 2012
Matthias Matzka
Rechtsanwalt
Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein