Mietvertrag: Intransparenz einer Entgeltanpassungsklausel

Die Klausel in einem „Nutzungsvertrag“ über eine Entgeltanpassung durch den Vermieter wird nicht dadurch intransparent, dass das Recht des Vermieters zu einer Anpassung der Miete davon abhängig gemacht wird, dass das gezahlte Nutzungsentgelt „noch ortsüblich oder sonst angemessen“ ist. Eine genauere Bezeichnung des Anlasses für eine Mietanpassung erfordert das Transparenzgebot nicht (BGH, Urteil vom 27.06.2012, AZ: XII ZR 93/10).

 

 

Dresden, März 2013

 

Matthias Matzka

Rechtsanwalt

Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein