Redesign von Bestandsmarken

Die beim EuGH anhängigen Verfahren „Proti“ und „Stofffähnchen II“ können erhebliche Auswirkungen für Markeninhaber haben. Ihnen droht beim Schutz eines neuen, modernisierten Logos der Verlust älterer, ähnlicher Marken. Jahrzehntealte Marken könnten so ihren Schutz verlieren und erhebliche Werte vernichtet werden.

Die Fortführung der „BRAINBRIDGE“-Rechtsprechung des EuGH könnte zu dem kuriosen Ergebnis führen, dass ein Unternehmen bei Schutz eines neuen, modernisierten Logos seine Rechte an dem älteren Zeichen verliert.

 

Dresden, Juli 2012

 

Matthias Matzka

Rechtsanwalt

Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein