Das Gesetzgebungsverfahren zum neuen EU-Vergaberecht ist formell zum Abschluss gebracht worden. Am 11. Februar 2014 nahm der Rat die neue Vergaberichtlinie
an. Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte bereits am 15. Januar 2014 das Richtlinienpaket verabschiedet, welches eine Neufassung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge, eine Neufassung der Sektorenrichtlinie und eine neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen umfasst. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.