Verjährung eines Bereicherungsanspruches des Mieters wegen Zahlung eines Abgeltungsbeitrages aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen 6-monatigen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 20.06.2012, AZ: VIII ZR 12/12).

 

Dresden, August 2012

 

Matthias Matzka

Rechtsanwalt

Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein