Zur grundstücksbezogenen Festsetzung der Grundflächenzahl; zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Lauf der Rügefrist im Heilungshinweis

§ 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO erlaubt auch eine grundstücksbezogene Festsetzung, die je Baugrundstück eine bestimmte Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen zulässt.

Ein Heilungshinweis, der als Zeitpunkt für den Lauf der Rügefrist statt der Bekanntmachung das Inkrafttreten des Bebauungsplans nennt, ist nicht von § 246 Abs. 2 BauGB gedeckt und widerspricht den Vorgaben des § 215 Abs. 1 BauGB (BVerwG, Urteil vom 14.06.2012, AZ: 4 CN 5/10).