Liegen keine besonderen Umstände vor, führt die fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Regel nicht dazu, dass Einzeljahresabrechnungen oder Einzelwirtschaftspläne insgesamt für ungültig zu erklären sind (BGH, Urteil vom 11.05.2012, AZ: V ZR 193/11).
Dresden, Oktober 2012
Matthias Matzka
Rechtsanwalt