Bauhandwerkersicherung als Druckmittel für Verhandlungen?

Der Bauunternehmer verlangte gegenüber dem Besteller unter Hinweis auf sein Vorleistungsrisiko fristsetzend Sicherheit gem. § 648a Abs. 1 BGB. Wegen der unterbliebenen Übergabe der geforderten Sicherheit kündigte der Unternehmer. Nach dem Ergebnis der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme stand für das Berufungsgericht fest, dass es dem Bauunternehmer bei seinem Sicherungsverlangen jedenfalls nicht vorrangig darum gegangen sei, eine Sicherheit zu erlangen. Vielmehr habe er den Besteller zu Verhandlungen … Read more Bauhandwerkersicherung als Druckmittel für Verhandlungen?