Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags über die Begrenzung der Vertragsstrafe

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.