Keine rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei nur zweimaliger kurzzeitiger Verwendung
Das Bundespatentgericht entschied (Beschluss vom 03.03.2011, AZ: 25 W (pat) 50/10), dass eine Marke nicht rechtserhaltend genutzt wird, auch wenn diese innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren für jeweils einen Monat genutzt wird. Selbst wenn die Marke zweimal benutzt worden ist, liegt damit keine ernsthafte Benutzung der Marke i. S. d. § 26 Abs. 1 … Read more Keine rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei nur zweimaliger kurzzeitiger Verwendung